Schritt-für-Schritt – Anleitung zum privaten Autoverkauf
Abmeldung, Versicherung & Co.
Der Kaufvertrag ist unterschrieben, der vereinbarte Kaufpreis bezahlt und Schlüssel sowie Fahrzeugdokumente sind übergeben – die wichtigsten Schritte des Fahrzeugverkaufs haben Sie gemeistert. Dennoch sind noch einige Formalitäten zu erledigen, damit Sie endgültig mit dem verkauften Fahrzeug abschließen können. In unserem letzten Teil zum privaten Autoverkauf erfahren Sie, was nach dem eigentlichen Verkauf zu bedenken ist.
Die Abmeldung bei der Zulassungsstelle
Im Regelfall ist das KFZ noch offiziell auf Sie als Verkäufer angemeldet, wenn es zu einem Verkauf des Automobils kommt. Noch vor dem erfolgreichen Verkauf sollte deshalb der Weg zur zuständigen KFZ-Zulassungsstelle Ihrer Region führen. Für die Abmeldung müssen weder das Auto präsentiert noch der Kaufvertrag vorgelegt werden, stattdessen müssen Sie nur die offiziellen Fahrzeugdokumente sowie den HU/AU-Bericht vorlegen. Die bislang montierten KFZ-Kennzeichen geben Sie direkt zurück, für den Transport des Fahrzeugs durch den Käufer hat dieser auf ein 5-Tages-Kennzeichen oder die direkte Anmeldung mit richtigen Kennzeichen zu vertrauen. Eine Verpflichtung zur Abmeldung vor dem Verkauf besteht nicht, ist nach den unten dargestellten Rechtshinweisen jedoch empfehlenswert.
Die Abmeldung bei der Versicherung
Sobald das Automobil bei der KFZ-Zulassungsstelle abgemeldet wurde, ist das Wagnis für die zugehörige KFZ-Versicherung nicht mehr existent. Ihr Weg zur Versicherung vor Ort oder das Einreichen der Abmeldebestätigung bei einer Direktversicherung online ist deshalb notwendig, damit der bestehende Versicherungsvertrag aufgelöst werden kann. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie mit dem Erlös des Autoverkaufs direkt ein neues Fahrzeug kaufen wollen und für dieses einen Versicherungsschutz benötigen. Wichtig ist lediglich, dass bei Aufhebung des Vertrags keine Beiträge mehr ausstehen. Ansonsten wird die Versicherungsgesellschaft zögern, ein neues Fahrzeug abzusichern. Noch schlimmer wirkt sich dies bei der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs bei einer anderen Versicherung aus. Schließlich wird die alte Versicherung bei Beitragsrückständen nicht die erreichten Schadenfreiheitsklassen übermitteln.
Rechtliche Hinweise nach dem Fahrzeugverkauf
Die Übergabe des Fahrzeugs beim privaten Verkauf hat rechtlich auf vielen Ebenen keinerlei Bewandtnis. Solange das Fahrzeug nicht offiziell umgemeldet wurde, zahlen Sie weiterhin KFZ-Steuer oder bekommen die Knöllchen nach Verkehrsvergehen zugestellt. Noch problematischer ist es, wenn der Käufer einen Unfall herbeiführt und durch falsche Adressdaten im Kaufvertrag nicht aufgefunden werden kann. Eine Versicherungshaftung verbleibt in diesem Fall anteilig beim Verkäufer, so dass die erreichten Schadenfreiheitsklassen abgesenkt werden, obwohl kein eigenes Versagen im Straßenverkehr vorlag. Genau deshalb sollte im Kaufvertrag eindeutig festgehalten sein, bis wann spätestens die Ummeldung des Fahrzeugs erfolgen sollte, auch die wenigen Euro für die eigenständige Ummeldung sind im rechtlichen Sinne gut angelegt.