Schritt-für-Schritt – Anleitung zum privaten Autoverkauf
Probefahrt
Der Verkauf geht in die finale Phase: Sie haben einen Interessenten, und dieser möchte nun noch eine Probefahrt machen, bevor der Vertrag unterschrieben wird. Dieser Wunsch ist durchaus legitim und üblich, dennoch gibt es einige Dinge, die Sie beachten sollten.
Terminvereinbarung:
Es ist empfehlenswert, bei Tageslicht und außerhalb der Hauptverkehrszeiten zu fahren. Überlegen Sie sich vielleicht vorab eine Strecke, die sowohl Landstraßen als auch einige Autobahnkilometer beinhaltet, vor allem dann, wenn der Käufer nicht aus Ihrer Gegend stammt. Lassen Sie sich auf jeden Fall den Führerschein zeigen, machen Sie sicherheitshalber ein Handyfoto davon. Ohne Fahrerlaubnis keine Probefahrt – haften würden nämlich bei Unfällen Sie als Fahrzeugbesitzer.
Soll ich mitfahren?
Diese Frage ist uneingeschränkt zu bejahen. Erstens haben Sie so den potenziellen Käufer im Blick, verhindern, dass er mit dem Auto einfach davonfährt und Sie können allfällige Fragen sofort beantworten. Länger als 20 Minuten muss die Probefahrt nicht dauern. Falls Sie sich alleine mit einem Fremden unsicher fühlen, so können Sie selbstverständlich Ihren Partner, einen Freund oder einen Nachbarn bitten, ebenfalls mitzufahren.
Welche Papiere soll ich vorzeigen?
Vor der Probefahrt sind für den Käufer eventuell sowohl die Zulassungsbescheinigung und das Serviceheft interessant. Es spricht nichts dagegen, ihm diese Unterlagen zu zeigen.
Treffen Sie eine Haftungsvereinbarung!
Es ist wichtig, vor der Probefahrt eine Vereinbarung über die Haftung zu treffen. Es kann sein, dass das Fahrzeug beschädigt wird, und es ist natürlich wichtig zu regeln, wer für den Schaden aufkommen muss. Grundsätzlich haftet der Probefahrer für die verursachten Schäden. Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, so übernimmt diese zwar die Reparatur, allerdings muss den Selbstbehalt der Verursacher bezahlen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es sinnvoll, eine schriftliche Vereinbarung bezüglich der Haftung zu treffen. Vordrucke dafür finden Sie beispielsweise auf der Homepage des ADAC.