Schritt 4: Kaufvertrag, Bezahlung & Co

Schritt-für-Schritt – Anleitung zum privaten Autoverkauf

Über den Kaufvertrag und die Bezahlung

Wenn sich beide Seiten nach Besichtigungstermin und Probefahrt einig geworden sind, beginnt der formale Akt beim privaten Autoverkauf. Neben dem Aufsetzen des Kaufvertrags sind vor allem die Zahlungsmodalitäten wichtig, damit Sie garantiert zu Ihrem Geld kommen. Gerade was Zahlungsart und -moral angeht, scheuen manche unseriösen Käufer nicht vor Betrügereien zurück, auf die Sie vorbereitet sein sollten.

Den Kaufvertrag beim privaten Fahrzeugverkauf richtig aufsetzen

Im Interesse beider Seiten ist es, dass der Kaufvertrag rechtssicher ist. Gerade wenn es zu Schwierigkeiten bei der Zahlung des Kaufpreises oder der Aufdeckung nicht angegebener Mängel kommt, ist der Kaufvertrag das wesentliche Schriftstück, auf das sich beide Seiten berufen können. Ein freies Aufsetzen des Vertrags ist deshalb nicht zu empfehlen. Deshalb bieten wir Ihnen hier einen Mustervertrag an, mit denen der Verkauf rechtlich hieb- und stichfest wird.

In den Vertrag gehören neben den persönlichen Daten von Käufer und Verkäufer alle wesentlichen Informationen des Fahrzeugs, beispielsweise die Fahrgestellnummer, der Kilometerstand und die Erstzulassung. Auch der späteste Termin für die Ummeldung des Fahrzeugs sollte festgehalten werden, genauso wie gesonderte Vereinbarungen und Absprachen. Dies bezieht sich beispielsweise auf Mängel, die von Ihnen als Verkäufer mitgeteilt wurden und die der Käufer durch seine Unterschrift formal zur Kenntnis nimmt. Teil des Kaufvertrags kann auch die Bestätigung sein, sämtliche Fahrzeugpapiere und Autoschlüssel erhalten zu haben, dies kann jedoch auch in einem gesonderten Vertragsdokument erfolgen.

Die Bezahlung des Autos beim privaten Verkauf

Die letzte Information, die im Kaufvertrag nicht fehlen darf, ist der festgelegte Kaufpreis. Und gerade bei diesem ist das größte Betrugspotenzial gegeben, wobei sich die freundlichsten Interessenten plötzlich als unseriöse Käufer zu erkennen geben. Als wichtigster Vorsatz für Sie als Verkäufer gilt: Bestehen Sie auf einer Barzahlung! Händigen Sie auf keinen Fall einen Autoschlüssel oder eines der Originalpapiere aus, sofern Sie den vereinbarten Kaufpreis nicht bis zum letzten Cent erhalten haben. Gehen Sie nicht darauf ein, wenn der potenzielle Käufer vor der Vertragsunterschrift mit Ihnen zu diskutieren anfängt und alternative Vorschläge macht. Ein Rücktritt noch vor der Unterschrift ist in solchen Fällen bares Geld wert.

Zugegeben: In manchen Fällen kommen bei einem privaten Autoverkauf hohe Summen zusammen, beispielsweise bei hochwertigen Fabrikaten oder bei Autos mit einem Alter von wenigen Monaten oder Jahren. Hier wird es nicht im Interesse beider Seiten sein, einen mittleren oder höheren fünfstelligen Eurobetrag bar zu überreichen. In solchen Fällen kann eine Banküberweisung eine akzeptable Alternative sein, bei der selbstverständlich gilt: Erst die erfolgreiche Überweisung, dann die Aushändigung von Schlüsseln und Papieren!

Abschließende Tipps rund um den Kaufvertrag

Setzen Sie den Kaufvertrag nicht in einfacher Form auf, schließlich möchten beide Seiten über ein Original und nicht eine einfache Kopie verfügen. Im Idealfall erstellen Sie den identischen Kaufvertrag in vierfacher Form, der jeweils von beiden Seiten unterschrieben wird. Hierbei erhalten nicht nur Verkäufer und Käufer ein aussagekräftiges Dokument, auch für die zuständige Versicherung und die KFZ-Zulassungsstelle von Stadt oder Gemeinde liegt so direkt ein seriöser Kaufnachweis vor. Was auf den ersten Blick umständlich wirkt, kann bei Problemen mit der Ummeldung oder Bezahlung zum wertvollen Hilfsmittel werden.